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AGB
AGB-Dienstvertrag § 1 Vertragsparteien Siehe oben § 2 Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Creative-Produktion und Performance-Marketing (Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Leistungen umfassen: Hauptleistungen (§ 3): Creative-Produktion und Einrichtung (abrechenbar) Agentur-Dienstleistungen (§ 4): Betreuung und Optimierung (kostenloser Bonus) Schulungen & Support (§ 5): Online-Kurs und Abstimmung (kostenloser Bonus) § 3 Hauptleistungen 3.1 Creative-Produktion 3.1.1 KI-gestützte Video-Ads: Modulare Produktion von Video-Ads (Format 4:5) gemäß Kontingent (Anlage 1). Module (Hooks und Bodies) werden zu fertigen Videovarianten zusammengeschnitten und als Videodateien geliefert. Zusätzliche Formate gemäß § 6.4. 3.1.2 Bild-Creatives & Skripte: Statische Bilder, Voice-Over-Skripte und Werbetexte. 3.2 Einrichtung (einmalig) 3.2.1 Produktanalyse & Einarbeitung 3.2.2 KI-Modell-Training auf Markenstimme, Hook-Logik und Tonalität 3.2.3 Landing Page Erstellung (Details Anlage 3) 3.2.4 Kampagnenstruktur & Tracking (TOFU + Retargeting, Ad-Tracking, Blending Page) 3.2.5 Initiale Produktion von Hooks und Bodies (Kontingent gemäß Anlage 1) Hinweis: Die Einrichtung wird durch die Einrichtungsgebühr (Anlage 1) vergütet. 3.3 Kontingent und Verfall Nicht abgerufene Module sind innerhalb des Vertragszeitraums (je 3 Monate) übertragbar. Am Ende des Vertragszeitraums verfallen sie ersatzlos. Die Vergütung ist unabhängig vom Abruf geschuldet. § 4 Agentur-Dienstleistungen (kostenloser Bonus) Zusätzlich zu § 3 erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen als kostenloser Bonus nach bestem Bemühen: Kick-off & Briefing, Landing Page Zugang & Hosting, Lead-Weiterleitung (in Lead-Portal und Google Sheets), Creative Testing, Kampagnenoptimierung, Kommentar-Management und Reporting. Alle Leistungen basieren auf den standardisierten Plattformen und Prozessen des Auftragnehmers (Anlage 3). Individuelle Abweichungen = Zusatzleistung (§ 6.4). Die Vergütung (§ 7) bezieht sich ausschließlich auf § 3. Diese Leistungen sind unentgeltlich – ihr Entfall berührt die Zahlungspflicht nicht. § 5 Schulungen & Support (kostenloser Bonus) Online-Kurs: Marketing-KPIs, Ergebnis-Interpretation, Lead-Nachverfolgung. Regeltermine: Monatliche Strategie- & Performance-Calls. § 6 Produktion, Mitwirkung & Abnahme 6.1 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber liefert rechtzeitig: Logos, CI-Vorgaben, Produktbilder, ggf. Mitarbeiterfotos, Zugangsdaten und Textfreigaben – in ausreichender Qualität. Unzureichende Materialien dürfen zurückgewiesen werden. Für Personenfotos versichert der Auftraggeber alle Einwilligungen inkl. KI-Verarbeitung und stellt den Auftragnehmer von Drittansprüchen frei. Bei Nichtmitwirkung trotz Aufforderung und 7-tägiger Nachfrist darf der Auftragnehmer auf eigener Recherche basierend produzieren. Diese Leistungen gelten als vertragsgemäß; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Zahlungsfristen und Fälligkeiten bleiben hiervon unberührt. 6.2 Skript-Freigabe Vor der Produktion legt der Auftragnehmer das Skript zur Freigabe vor. Prüffrist: 7 Kalendertage; ohne Rückmeldung = freigegeben. Nach Freigabe sind Textänderungen ausgeschlossen – sie erfordern eine Neuproduktion (§ 6.4). Voice-Overs werden ausschließlich mit KI-generierten Stimmen produziert. 6.3 Lieferung und Abnahme Lieferfrist initiales Setup: 30 Kalendertage ab Kick-off. Pro Liefergegenstand: 2 Korrekturschleifen (Farbe, Schnitt, Timing, Musik, visuelle Elemente – keine Textänderungen). Neue Richtungen oder Stiländerungen = Zusatzleistung (§ 6.4). Prüffrist nach Lieferung: 7 Kalendertage. Ohne Rückmeldung = abgenommen. Nach Erinnerung + 7 weitere Tage = endgültig abgenommen. 6.4 Zusatzleistungen Zusätzliche Änderungen: 65 € zzgl. MwSt. / angefangene Stunde. Neuproduktionen nach Skript-Freigabe: gemäß Anlage 1. § 7 Vergütung, Zahlung & Laufzeit 7.1 Vergütung Die Vergütung ergibt sich aus Anlage 1. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Werbebudgets (Meta, Google etc.) trägt der Auftraggeber direkt selbst. Zahlungsstruktur (Standard – zwei Raten): 50 % bei Projektstart (fällig sofort bei Vertragsunterzeichnung) 50 % bei Lieferung der vereinbarten Videos (§ 6.3) Einmalzahlung mit Rabatt: Bei Zahlung des gesamten Paketpreises in einer Summe bei Unterzeichnung erhält der Auftraggeber 10 % Rabatt auf die Hauptleistungen gem. § 3. Zusatzleistungen und sonstige Gebühren sind ausgenommen. Bei Zahlungsverzug > 14 Tage darf der Auftragnehmer alle Leistungen einstellen, ohne Schadensersatzanspruch des Auftraggebers. Zahlung per SEPA-Lastschrift (Stripe). Alternativ Überweisung mit 7 Tagen Zahlungsziel. Bei Verzug: §§ 286 ff. BGB. 7.2 Laufzeit und Kündigung Die 3-monatige Werbeschaltungs- und Betreuungsphase beginnt erst mit Lieferung der initialen Videos (§ 6.3). Danach automatische Verlängerung um je 3 Monate, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt. Mit jeder Verlängerung erhält der Auftraggeber erneut dasselbe Videopaket (Anlage 1) sowie weitere 3 Monate Betreuung. Zahlung erfolgt jeweils nach denselben Modalitäten (50/50 oder Einmalzahlung mit 10 % Rabatt) zu Beginn des neuen Pakets. Die Einrichtungsgebühr entfällt bei der Verlängerung. Außerordentliche Kündigung (§ 314 BGB) bei: wiederholter Vertragsverletzung trotz Abmahnung, Insolvenz oder Zahlungsverzug für 2 aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume. Abwicklung: Begonnene Leistungen werden fertiggestellt und abgerechnet. Nicht begonnene werden nicht erstattet. Plattformzugang endet 30 Tage nach Vertragsende. Kündigungen per E-Mail genügen. § 8 Nutzungsrechte & KI-Hinweise Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die ausschließlichen, unbeschränkten Nutzungsrechte für Werbung und Vermarktung. Vor Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug > 30 Tage: Nutzung unverzüglich einstellen. Die Creatives werden mit KI-Technologien erstellt und schöpferisch weiterbearbeitet. Eine Garantie gegen Rechtsverletzungen Dritter durch KI-Bestandteile kann nicht gegeben werden (Branchenstandard); es gilt § 11.1. § 9 Vertraulichkeit, Datenschutz & Referenz Alle vertraulichen Informationen werden geheim gehalten (2 Jahre über Vertragsende hinaus). Arbeitsabläufe, Workflows, Prompts und Prozesse des Auftragnehmers sind Geschäftsgeheimnisse (GeschGehG) – keine Nutzung, keine Weitergabe. Bei Verstoß: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Beide Parteien halten DSGVO/BDSG ein. Bei Auftragsverarbeitung gilt ein AVV (Art. 28 DSGVO) als separate Anlage. Die Datenschutzverantwortung für Lead-Kontaktierung liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Name und Logo in der Kundenliste führen, sofern nicht schriftlich widersprochen. Öffentliche Referenzen/Testimonials bedürfen der Zustimmung beider Parteien. § 10 Dokumentation & Kommunikation Der Auftragnehmer zeichnet Kundenmeetings auf, transkribiert und archiviert diese als verbindliche Dokumentation. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden; Widerspruch ist jederzeit möglich (dann: schriftliche Dokumentation). Vor öffentlichen Äußerungen über die Geschäftsbeziehung (Bewertungen, Social-Media-Posts, Presseanfragen) verpflichten sich beide Parteien, Beanstandungen zunächst schriftlich an die andere Partei zu richten und innerhalb von 14 Kalendertagen eine einvernehmliche Lösung zu versuchen. Die gesetzlichen Grenzen (unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Verletzung der Vertraulichkeit gem. § 9) bleiben unberührt. § 11 Haftung & Schlussbestimmungen 11.1 Haftung Unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Sonst nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Kardinalpflichtverletzung (begrenzt auf vorhersehbare Schäden). Keine Haftung für: Kampagnenerfolg, AG-Entscheidungen auf Basis von Reports, Drittplattform-Ausfälle sowie Plattform-/KI-Tool-Ausfälle durch höhere Gewalt (behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen). Im Fall höherer Gewalt unverzügliche Information. 11.2 Schlussbestimmungen Gerichtsstand: München. Recht: BRD, kein UN-Kaufrecht. Änderungen: Schriftform (E-Mail genügt). Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch gleichwertige ersetzt. Vertragsbestandteile: Anlage 1 (Preisliste & Zahlungsplan), Anlage 2 (Glossar), Anlage 3 (Leistungsstandards & Tools), AVV. Anlage 2 – Glossar Hook: Kurzes Einleitungssegment (~15 Sek.), das die Aufmerksamkeit in den ersten Sekunden gewinnt. Body: Hauptsegment (~60 Sek.), das die Kernbotschaft und den Nutzen vermittelt. Modul: Einzelner Produktionsbaustein (Hook oder Body). Videovariante: Fertiges Video aus Hook + Body. Static: Statisches Bild-Creative für Werbeanzeigen. Werbemittel: Sammelbegriff für alle Creatives (Videovarianten + Statics). Landing Page: Conversion-optimierte Webseite, erstellt und gehostet vom Auftragnehmer. Lead-Portal: Schnittstelle zur Erfassung und Weiterleitung von Leads an Google Sheets. Kampagne: Zusammenstellung von Werbeanzeigen auf einer Plattform. Korrekturschleife: Eine Überarbeitungsrunde für visuelle Anpassungen innerhalb des freigegebenen Skripts. AVV: Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Anlage 3 – Leistungsstandards & Tools 1. Landing Page – Details Bereitstellung auf Basis eines standardisierten, conversion-optimierten Templates. Individualisiert werden: Logo, Farben, Texte, Bilder. Nicht individualisiert wird: Seitenstruktur, technische Architektur. Strukturelle Abweichungen = Zusatzleistung (§ 6.4). Hosting auf Infrastruktur des Auftragnehmers; Zugang nur während Vertragslaufzeit, danach gegen separaten Aufpreis. Keine Quellcode-Übertragung oder Hosting-Migration. 2. Standardisierte Plattformen und Werkzeuge Video-Produktion: KI-gestützte Bild-, Video- und Sprachgenerierung mit kommerziell lizenzierten Tools. Musik & Audio: Ausschließlich kommerziell lizenzierte Musikbibliotheken. Voice-Over: KI-generierte Stimmen (keine realen Stimmaufnahmen). Landing Pages: Vom Auftragnehmer gehostetes Template-System. Lead-Verarbeitung: Lead-Portal + Google Sheets. CRM-Integration obliegt dem Auftraggeber. Kommunikation & Review: Vom Auftragnehmer festgelegte Plattformen. Wünsche nach abweichenden Tools gelten als Zusatzleistung gem. § 6.4.